Bauernaufstände

 

Nach Wikipedia wird der Deutsche Bauernkrieg (auch Revolution des gemeinen Mannes genannt) als Ausweitung lokaler Bauernaufstände bezeichnet, die ab 1524 in weiten Teilen des süddeutschen Sprachraumes (Süddeutschland, Thüringen, Österreich und der Schweiz) stattfanden. Hierbei formulierten die Bauern mit ihren „zwölf Artikeln von Memmingen“ erstmals fest umrissene Forderungen, welche als frühe Formulierung von Menschenrechten zählen. In Schwaben, Franken, dem Elsass und in Thüringen wurden die Aufstände 1525, im Kurfürstentum Schsen und Tirol 1526 niedergeschlagen. Diesem Bauernkrieg gingen Aufstände in Livland, Ungarn, England und der Schweiz voraus. Die Chroniken sind frei von Berichten ähnlicher Aufstände im heutigen Niedersachsen. Erst am Ausgang des 18. Jahrhunderts wird von bäuerlichen Protesten und Anregungen zur Verbesserung des Staatswesens und der Wirtschaftsstruktur in Teilen Niedersachsens berichtet, hier insbesondere zwischen 1784 und 1793 in Schaumburg-Lippe. Anlass der bäuerlichen Proteste waren, wie so oft Steuererhöhungen, hervorgerufen durch den Siebenjährigen Krieg (1756 – 1763), durch den extremen Ausbau des Militärwesens zur Zeit des Grafen Wilhelm und durch die absolutistische Misswirtschaft.

 

Die Ereignisse von 1525 wurden auch schon von Zeitgenossen als „Bauernkrieg“ bezeichnet. Doch fand dieser Begriff unter den Aufständischen äußerst selten selber Verwendung. Der Historiker Georg Friedrich Sartorius hatte 1795 die Reihe der einsetzenden Monografien mit dem Titel „Versuch einer Geschichte des deutschen Bauernkrieges“ begonnen. Mit dem vom Historiker Wilhelm Zimmermann verfassten und 1841–1843 erschienenen äußerst erfolgreichen Werk „Geschichte des großen Bauernkriegs“ waren die Ereignisse von 1524 bis 26 dann endgültig zu einer rein deutschen Angelegenheit geworden, als deren Hauptakteure die Bauern angesehen wurden, deren Agieren als ein Krieg gegen die sie bedrückende Obrigkeit bezeichnet wurde. Die Ereignisse in den Alpenländern Schweiz und Österreich werden in Zimmermanns Werk nur beiläufig behandelt. Diesem Muster folgten auch alle weiteren Historiker, die sich mit den Erhebungen der Jahre 1524 bis 1526 beschäftigten, sodass sich der Begriff „(Deutscher) Bauernkrieg“ immer mehr verfestigte. Die soziale Erhebung, die heute immer noch allgemein als Deutscher Bauernkrieg bezeichnet wird, blieb jedoch keinesfalls auf die Bauern allein beschränkt. Der inzwischen nachgewiesenen Beteiligung von Städtern und Bergleuten an dieser sozialen Erhebung versuchte man durch den Begriff der „Revolution des Gemeinen Mannes“ gerecht zu werden. Dabei ordnete man den „Gemeinen Mann“ als den nicht herrschaftsfähigen Untertanen ein („… der gemeine Mann ist der Bauer, der Bürger der landsässigen Stadt, der von reichsstädtischen Ämtern ausgeschlossene Städter, der Bergknappe …“), also der, der im Gegensatz zur Obrigkeit stand.

 

Der Hochadel war an einer Änderung der Lebensumstände der Bauern nicht interessiert, weil dadurch zwangsläufig eigene Privilegien und Vorteile eingeschränkt worden wären. Der niedere Adel ging dem Niedergang entgegen und hatte mit einem dramatischen Machtverlust zu kämpfen, was zu eigenen Aufständen führte (Pfälzische Ritteraufstand). Der Versuch vieler niederer Adliger, sich durch Raubrittertum über Wasser zu halten, ging größtenteils wiederum zu Lasten der Bauern.

 

Der Klerus war genauso gegen jede Veränderung: Der Katholizismus in der damals bestehenden Form stellte die Kernsäule des Feudalismus dar; die kirchlichen Einrichtungen waren in der Regel selbst feudal organisiert – kaum ein Kloster existierte ohne zugehörige Dörfer. Die Kirche bezog ihre Einnahmen vorwiegend aus Spenden, schwunghaftem Ablasshandel sowie dem Zehnten. Letzterer war auch für den Adel eine wichtige Finanzquelle. Die einzigen Reformbestrebungen, die auf die Abschaffung der alten Feudalstrukturen zielten, gingen vom erstarkenden Bürgertum der Städte aus, blieben aber schwach ausgeprägt, da auch dieses von Adel und Klerus abhängig war.

 

Ursachen und Umfeld

Zu den einzelnen Schauplätzen des Bauernkrieges von 1523 bis 1526 zählen das Oberrheingebiet, Württemberg, Oberschwaben, Franken, Thüringen, Rheinland, Tirol und Salzburg – von ähnlichen Aufständen in Norddeutschland und speziell in Niedersachsen wird nichts berichtet. Auch in zahlreichen Städten (Frankfurt am Main, Nürnberg, Mühlhausen) kam es zu Unruhen. Dabei war lokale Bindung eher die Regel als die Ausnahme. Die Aufstände spielten sich überwiegend in den eigenen Territorialgrenzen ab. Die Ursachen für die ländlichen Unruhen zu bestimmen, ist aufgrund der zeitlichen und regionalen Differenziertheit schwierig. Oftmals waren wohl mehrere Gründe entscheidend: wirtschaftliche Not und soziales Elend, Schwierigkeiten, gegenüber Grund-, Leib- und Gerichtsherren Recht zu erhalten, und nicht zuletzt Missernten und Missstände in Kirche und Klerus. Die Bauern trugen die Hauptlast zur Aufrechterhaltung der Feudalgesellschaft: Fürsten, Adel, Beamte, Patrizier und der Klerus lebten von deren Arbeitskraft, und da die Zahl der Nutznießer immer weiter anstieg, stiegen auch die Abgaben, die die Bauern zu leisten hatten. Neben dem Großzehnt und dem Kleinzehnt auf die meisten ihrer erwirtschafteten Einkünfte und Erträge zahlten sie Steuern, Zölle und Zinsen und waren häufig ihren Grundherren zu Fron- und Spanndiensten verpflichtet. Dazu kam, dass in Oberschwaben, Württemberg, Franken, Sachsen (Oberschachsen) und Thüringen die Realteilung angewandt wurde, die bei gleich bleibender Gesamtproduktionsfläche zu immer kleineren Höfen führte. Viele dieser Kleinstbauernhöfe waren angesichts der hohen Belastungen nicht mehr wirtschaftlich zu führen.

 

Wirtschaftliche Probleme, häufige Missernten und der große Druck der Grundherren führten immer mehr Bauern in die Hörigkeit und weiter in die Leibeigenschaft, woraus wiederum zusätzliche Pachten und Dienstverpflichtungen resultieren. Auch das „Alte Recht“, ein mündlich überliefertes Recht, wurde von den Grundherren zunehmend frei interpretiert oder vollkommen ignoriert. Seit Jahrhunderten bestehende Allmenden wurden enteignet und gemeinschaftliche Weide-, Holzschlag-, Fischerei- oder Jagdrechte beschnitten oder abgeschafft. Viele der einfachen Bauern trauten sich aufgrund ihrer vielfachen Abhängigkeitsverhältnisse nicht, gegen ihre Herren aufzubegehren. Vor allem die dörfliche Oberschicht wollte aber Veränderungen. Schultheißen, Bauernrichter, Dorfhandwerker und Ackerbürger aus den Kleinstädten trugen den Aufstand und drängten vielerorts die ärmeren Bauern zum Anschluss an die bereits bestehenden Bauernhaufen.

 

Die Bauern selbst wollten vor allem ihre altüberlieferten Rechte wiederherstellen und ein menschenwürdiges und im Übrigen gottesfürchtiges Leben führen. Ihre Forderungen nach Milderung der Lasten und Aufhebung der Leibeigenschaft aber rüttelten an den Grundfesten der bestehenden Gesellschaftsordnung. In der Kirche herrschten erhebliche Missstände. Viele Geistliche führten ein allzu ausschweifendes Leben und profitierten von Stiftungen und Erbschaften der reichen Bevölkerung sowie Abgaben und Spenden der Armen. In Rom gelangte man durch Vetternwirtschaft und Bestechung zu Amt und Würden; die Päpste taten sich als Kriegs- und Bauherren sowie als Förderer der schönen Künste hervor.