Zum Familiennamen

 

 

Die Entstehung der Familiennamen geht zurück auf die Zeit zwischen 1300 und 1400, als mit der wachsenden Bevölkerungszahl, dem zunehmenden Handel, der erhöhten Mobilität der Menschen, der Entstehung größerer Ortschaften und Städte und der aufkommenden Verwaltung durch Kirche und Staat ein differenziertes Namensystem erforderlich wurde. Durch die neue Regelung wurde unter anderem auch eine genauere Personenidentifizierung ermöglicht, was die Verdeutlichung verwandtschaftlicher Beziehungen zum Beispiel bei Erbschaftsangelegenheiten erheblich erleichterte.

 

Ehe sich die Familiennamen oder Zunamen entwickelten, reichte ein persönlicher Name im Allgemeinen als Identifikation aus. Das Bevölkerungswachstum im Mittelalter war ausschlaggebend für die Einführung der Beinamen. Diese wählte man oft nach Orts- und Gebietsbezeichnungen aus.

 

Die so geschaffenen Familiennamen leiteten sich häufig ab aus der Berufsbezeichnung (Berufsname), vom Vornamen des Vaters (Patronym) oder dem der Mutter (Metronym), von Eigenschaften (Übernahme der Bezeichnung des ausgeübten Berufes), vom Herkunftsort (Toponym), dem Herkunftsland (geografische Herkunft) oder, wie im vorliegenden Fall,  von der Wohnstätte (zumeist als Lage-, Hof- oder Wohnstättenname).

 

Diese Hofstättennamen ließen sich einem ganz bestimmten Bauernhof oder einem bestimmten Wohnplatz zuordnen, wodurch der Eigentümer oder Pächter dieses Hofes (oder Wohnsitzes) diesen als Familienname übernahm. So ist der Name „Bredehof“ (oder auch „Breinhof“) von der alten, im früheren Schaumburgischen vertretenen Flurbezeichnung „BREDE" abgeleitet - der Besitzer, bzw. "Meier" dieses Hofes, dem Bredehof, erhielt dann den Namen Bredemeier. Im Gegensatz zu den schon seit der germanischen Zeit üblichen schmalen Streifen der Gewannfluren dörflicher Gemeinschaften, nannte man einige der später im westlichen Auetal entstandenen geschlossenen Flure von größerer Ausdehnung eine „Brede" oder Breite.

 

Die unterschiedliche Schreibweise des Namens (Bredemeier, Bredemeyer, Brehmeier, Breimeier) erklärt sich aus dem Umstand, dass der jeweilige Pfarrer wegen der früher fehlenden Familienurkunden die in der Regel Plattdeutsch vorgetragenen Namen (mundartlich etwa „Breima“) nach eigenem Ermessen in das für seine Eintragungen notwendige Schrifthochdeutsch übersetzte.

 

Sehr viele Namen spiegeln das mittelalterliche Leben und seine Berufe wider, wie z. B. der Familienname Schmidt (Schmitt, Schmied); andere deutsche Zunamen, die aus einer Berufsbezeichnung hervorgingen, sind z. B. Kaufmann, Müller, Bäcker, Schneider u. a.
Heute ist es möglich, dass bei der Eheschließung beide Ehepartner ihren bisherigen Familiennamen weiterführen. Der Partner, dessen Geburtsname nicht Familienname wird, kann seinen bisherigen Namen dem Familiennamen hinzufügen oder voranstellen. Der Mann kann auch den Namen seiner Frau annehmen. Kinder erhalten den Familiennamen der Eltern als Geburtsnamen. Haben die Eltern keinen bestimmt und treffen sie auch binnen eines Monats keine Entscheidung, so überträgt das Vormundschaftsgericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil.