Kirchenbücher

Bei den obigen Bildern handelt es sich um Fotos aus Kirchenbüchern der Kirche in St. Petri Kirche zu Deckbergen. Sie wurden 1971 mit einer Minox (Miniatur-, Kleinstbild- oder auch "Spionagekamera") aufgenommen.

 

Das Entziffern der Eintragungen in den Kirchenbüchern erfordert neben großer Geduld und Phantasie auch Grundkenntnisse in Latein - ist aber selbst dann manchmal sogar unter Zuhilfenahme eines Wörterbuches und einer Lupe schwierig bis kaum möglich.

 

Linkes Bild: Jahr 1672: in der 3. Zeile von oben steht: "den 18. okt. ward Johan Bredemeyers Tochter Anna Elsabe getaufft. Gevattern waren Hopps Tochter und Wilhelm Berboms Frau!"

Mittleres Bild: Jahr 1667: 6. Zeile von unten: " den 27. Sept. Johan Bredemeyers Totgeborenes Kind begraben!"

Rechtes Bild: Jahr 1833: Bei den oberen beiden Eintragungen auf dieser Seite handelt es sich vermutlich um Eheschließungen; es wurden getraut:

am 31. März Johann Carl Ludewig Bredemeier mit Sophie Christine, und

am 3. April Carl Friedrich Wilhelm Bredemeier mit Sophie Charlotte.

 

Kirchenbücher sind von Pfarrern angelegte Verzeichnisse, die in chronologischer Reihenfolge Daten und Angaben enthalten über Taufen (das Taufbuch oder Taufregister enthält Daten der Geburt der zu taufenden Person sowie seiner Eltern und Paten), Einsegnungen (Daten der zu konfirmierenden Person), Trauungen (im Heiratsbuch sind Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner verzeichnet) und Todesfälle (im Sterbebuch sind Todes- und/oder Begräbnisdaten verzeichnet).

 

Im deutschen Sprachraum wurden Kirchenbücher allgemein erst ab etwa 1530 geführt, die Eintragungen stellen oft die einzigen Aufzeichnungen von Personen dar, sie wurden unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen geführt. Oft nahmen die Pfarrer diese Aufzeichnungen auch im landesherrlichen Auftrag vor. Frühere Ereignisse können nur aus zufällig überlieferten alten Verwaltungsunterlagen wie Steuer- oder ähnlichen Registern und deren sehr spärlichen Eintragungen entnommen werden.

 

Im November 1563 ordnete das von der katholischen Kirche als Antwort auf die Reformation einberufene Konzil von Trient per Erlass des Ehedekretes die Anlage von Eheregistern und Taufbüchern an. Einheitliche Bestimmungen mit genauen Vorgaben zur Führung dieser Bücher wurden aber erst 1614 im Rituale Romanum entworfen (hier finden sich liturgischen Formulare zur Taufe und zur Eheschließung). Da aber auch sie keinen verpflichtenden Charakter hatten, waren die Eintragungen in den Kirchenbüchern nicht einheitlich, die tatsächliche Qualität und Aussagefähigkeit der Aufzeichnungen daher sehr unterschiedlich.

 

Die unterschiedliche Schreibweise der Familiennamen erklärt sich aus dem Umstand, dass der jeweilige Pfarrer die in der Regel Plattdeutsch vorgetragenen Namen nach eigenem Ermessen in das für seine Eintragungen notwendige Schrift-Hochdeutsch übersetzte.

 

Während des dreißigjährigen Krieges erfolgten die Aufzeichnungen in den Kirchenbüchern teilweise sehr lückenhaft. So war in der Zeit von 1622 – 1661 die Pfarrstelle in der St. Petri - Kirche zu Deckbergen (gegr. 896) wegen der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse verwaist; während dieser vier Jahrzehnte konnten dort somit auch keine Eintragungen in die Kirchenbücher vorgenommen werden. Erst nach Ende dieses Krieges wurden hier, wie auch in anderen Teilen Deutschlands Taufen, Trauungen und vereinzelt auch Sterbefälle bzw. Begräbnisse großflächig und durchgängig erfasst.

 

Zum 1. Oktober 1874 wurde zunächst in Preußen, und zum 1. Januar 1876  dann auch im ganzen deutschen Reich die Bedeutung der Kirchenbücher abgelöst durch die staatlichen Standesämter, die mit der Einführung des Personenstandsgesetzes ab diesem Zeitpunkt die Führung der Personenstandsbücher bzw. –Register und die Erstellung von Personenstandsurkunden übernahmen. Seit dieser Zeit registrieren die Standesämter die Geburten, Heiraten und Sterbefälle in ihrem Zuständigkeitsbereich durch Eintrag nach einheitlichem Muster in Heirats-, Familien-, Geburten- und Sterbebücher.

 

Die Kirchenbücher dienen heute nur noch innerkirchlichen Aufzeichnungen. Für die Zeit vor 1874/76 und bei Verlust der Personenstandsregister durch Kriegseinwirkungen gelten die Kirchenbücher aber immer noch als Nachweis.

 

Die ev.-lth. Sankt - Petrikirche zu Deckbergen,

die „Stammkirche“  der Familie Bredemeier

 

 

Gegründet wurde die im Kreis Grafschaft Schaumburg gelegene Kirche um 896 durch die Edelfreie Hildburg, erste urkundliche Erwähnung um 1121. Römisches Hauptschiff und Turm wurden erbaut um 1200, der gotische Chorraum und das Südschiff um 1500.

 

  • Das linke Bild zeigt die Sankt- Petri Kirche.
  • Das mittlere Bild ist ein Auszug aus dem Kirchenbuch von 1691, Seite 150, Ziffer 1.
  • Das rechte Bild zeigt das im Jahre 1594 gestiftete protestantische Taufbecken dieser Kirche.

 

 (alle Aufnahmen stammen aus dem Jahr 1971)

 

Der Eintrag unter der Ziffer 1 auf der Seite 150 des Kirchenbuchs von 1691 aus Deckbergen (s. mittleres Bild) lautet: „Den 3. Pgt. Epiph. (gemeint ist hier der 3. Sonntag nach Epiphanias – somit am 21.01.1691) ließ Tönies Bredemeyer seinen Sohn Jost Henrich tauffen, dessen Paten sein Bruder, Erich Möhlmann und Hans Struckmeier!“

 

Tönies, (Sohn von Johann Bredemeier) * 04.11.1663, + 23.07.1725, in späteren Aufzeichnungen Tönjes, und auch Tönnies Breimer geschrieben, heiratete am 26.10.1686 in Deckbergen Ilsab Catarin Eggerding. Ihr Ur-Enkel, Johann Friedrich, * 01.01.1734, + 08.09.1814 und dessen Frau Anne Regine, geb. Preckel, gelten als „Stammeltern“ der Bernsen-Linie.